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  • 22.01.2016 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Tierbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung

    | Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist auch die Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres eine haushaltsnahe Dienstleistung (Urteil vom 3.9.2015, Az. VI R 13/15, Abruf-Nr. 182085 ). Denn Tätigkeiten wie das Füttern, Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres oder erforderliche Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig an und werden typischerweise durch den Steuerpflichtigen selbst oder andere Haushaltsangehörige erledigt. |