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  • 21.04.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Nur ein Steuerklassenwechsel pro Kalenderjahr möglich

    | Nach einem Wechsel der Steuerklassenkombination ist ein erneuter Steuerklassenwechsel innerhalb desselben Jahres zur Erlangung höheren Elterngeldes unzulässig (Finanzgericht Köln, Urteil vom 25.10.2016, Az. 3 K 887/16, Abruf-Nr. 191106 ). |