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  • · Fachbeitrag · Beratungswissen auf den Punkt gebracht

    Hormonelle Geschlechtsangleichung, Teil 1: Hormontherapie bei Transfrauen

    von Apothekerin Anja Hapka, Essen und PTA Annette Luhmann, Essen

    Menschen mit einer Transidentität leiden unter einer ausgeprägten Geschlechtsdysphorie. Die oft unverzichtbare hormonelle Geschlechtsangleichung geht mit erheblichen gesundheitlichen Risiken einher. Dies macht eine kompetente Beratung in der Apotheke umso wichtiger. AH informiert Sie in dieser mehrteiligen Reihe über die wichtigsten Fakten.

    Voraussetzungen für eine hormonelle Geschlechtsanpassung

    Das Erleben einer Diskrepanz zwischen dem zugewiesenen und dem empfundenen Geschlecht wird medizinisch als Geschlechtsinkongruenz (ICD-11: HA60) bezeichnet. Diese kann sich in Form von panikartigen Schüben, depressiven Verstimmungen, Angststörungen bis hin zu Suizidgedanken und -handlungen äußern. Die Diagnose kann erst nach dem Einsetzen der Pubertät durch spezialisierte Psychotherapeuten oder Psychiater erfolgen. Dazu müssen die entsprechenden Symptome seit mindestens sechs Monaten bestehen und mit klinisch relevantem Leiden einhergehen. Zudem muss die Geschlechtsinkongruenz zweifelsfrei von anderen psychischen Erkrankungen abgegrenzt werden.

     

    Gemäß den Leitlinien der World Professional Association for Transgender Health (WPATH) und der deutschen S3-Leitlinie zur Geschlechtsinkongruenz müssen neben der umfassenden psychotherapeutischen Begleitung folgende Punkte berücksichtigt werden: