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  • 22.02.2013 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Aufmerksamkeiten bis 40 Euro an Kunden ab sofort steuerfrei

    | Geschenke an Kunden/Geschäftspartner können nach § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) mit der 30-prozentigen Pauschalsteuer versteuert werden, damit der Geschäftspartner den Wert der Zuwendung nicht als Einnahme versteuern muss. Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt sorgt nun für eine Erleichterung: Aufmerksamkeiten an Geschäftspartner bis 40 Euro einschließlich Umsatzsteuer bleiben ab sofort steuerfrei (OFD Frankfurt, Verfügung vom 10.10.2012, Az. S 2297b A – 1 – St 222, Abruf-Nr. 123841 ). |