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  • 28.02.2017 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen

    Elterngeld des Unterhaltsempfängers mindert Höchstbetrag

    | Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang und damit einschließlich des Sockelbetrags (300 Euro monatlich) zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers. Diese Handhabung der Finanzämter hat der Bundesfinanzhof nun bestätigt (Urteil vom 20.10.2016, Az. VI R 57/15, Abruf-Nr. 190632 ). |