22.05.2018 · Fachbeitrag ·
Sonderausgaben
Unter gewissen Voraussetzungen sind Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat nun klargestellt, dass auch Aufwendungen für die Unterbringung in einem Internat abziehbar sind. Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie sportliche und andere Freizeitbetätigungen sind hingegen nicht berücksichtigungsfähig. Ggf. ist eine Aufteilung der Aufwendungen vorzunehmen (FinMin Schleswig-Holstein vom 21.12.2017, Az. VI 303-S 2221-356, ...
21.05.2018 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer und Sozialversicherung/Umsatzsteuer
Gerade in Großstädten und attraktiven Innenstadtlagen können Arbeitgeber Mitarbeiter mit einer Parkplatzgestellung an sich binden. AH stellt die lohn- und umsatzsteuerlichen Folgen sowohl bei einer unentgeltlichen ...
30.04.2018 · Nachricht · Ausländische Versandapotheken
Die von einem Arzneimittelhersteller gegenüber einer niederländischen Versandapotheke gemäß § 130a Sozialgesetzbuch (SGB) V gewährten Herstellerrabatte sind nicht in die Bemessungsgrundlage des ...
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23.04.2018 · Fachbeitrag ·
Familienförderung
Der Anspruch auf Kindergeld besteht fort, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung zwar unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist (Finanzgericht [FG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2018, Az. 2 K 2487/16, Abruf-Nr. 200151 ).
23.04.2018 · Fachbeitrag ·
Steuernachzahlungen und -erstattungen
Der Bundesfinanzhof hält den für Nachzahlungszinsen relevanten Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr) auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 für ...
22.04.2018 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht. D. h.: Es sind grundsätzlich keine Belege mehr einzureichen, sondern nur noch vorzuhalten und erst auf Anforderung vorzulegen.
19.04.2018 · Fachbeitrag ·
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Jeder Erwerb von Todes wegen und jede Schenkung ist vom Erben bzw. Beschenkten innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Vermögensanfall dem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Schenkungen ist auch der Schenker zur Anzeige verpflichtet. Unterbleibt eine Anzeige und eine anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer kann nicht oder erst verspätet festgesetzt werden, kann ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung drohen. AH berichtet, ...