In den vorangegangenen Teilen 1 bis 5 dieser Serie zu Packungsgrößen ist dargelegt worden, wie Mengenverordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu beliefern sind, damit es nicht zu einer Beanstandung durch die Kassen kommt. in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 3/2015 geht es um die Belieferung von Mengenverordnungen über nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Frage: „Darf ich als ungelernte Pflegehilfskraft in einem Wohnheim für mehrfach geistig und körperlich Schwerstbehinderte Magensonden versorgen, Insulin spritzen, Trachialkanülen absaugen, offene Beine versorgen ...
Der abschließende Teil 3 der Beitragsserie „Vorsicht Fälschung“ spricht in „CT-Retax-Kompass“ Ausgabe 3/2015 Empfehlungen für das Apothekenteam zur Vorgehensweise bei Verdacht auf Rezeptbetrug durch Kunden ...
Nach der AOK Hessen sollten alle Zytostatika-Verordnungen auf Null retaxiert werden, wenn die jeweilige Apotheke nicht eine der Ausschreibungen der AOK gewonnen hatte. Auf die Klage eines Apothekers hin hat das Sozialgericht Darmstadt die Taxbeanstandungen als unberechtigt zurückgewiesen. Einzelheiten dazu lesen Sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 3/2015.
Der Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen (AVV-vdek) und der AVV NW regeln nun ausdrücklich, dass der Austausch von Original und Import trotz gesetztem aut-idem-Kreuz grundsätzlich zulässig ist (siehe ...
Frage: „Die Behörden, die ein Altenheim kontrolliert haben, fordern, dass jedes Medikament, das in dem Blister liegt, eindeutig mit Bild zu identifizieren ist. Die Software, die ich benutze, greift auf die Daten der ...
Mit der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie gelten ab 07.06.2026 verschärfte Pflichten für Arbeitgeber in allen Vergütungsfragen – z. B. Auskunftsansprüche der Mitarbeiter. Das IWW-Webinar am 11.06.2026 zeigt, wie Sie die neuen Regeln korrekt umsetzen und rechtliche Risiken vermeiden.
Nach dem neuen § 4 Abs. 12 Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen (AVV-vdek) ist der Austausch von Original und Import trotz gesetztem aut-idem-Kreuz grundsätzlich zulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arzt auf der Verordnung vermerkt, dass der Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen zu unterbleiben hat.