Seit dem 01.10.2017 können in öffentlichen Apotheken Entlassrezepte aus dem Krankenhaus vorgelegt werden. Ziel der Neuregelungen des Entlassmanagements ist, dass Patienten nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus direkt versorgt werden können. Der Übergang der Versorgung vom stationären in den ambulanten Bereich soll erleichtert werden. Für den Apotheker entstehen hierdurch aber zusätzliche Retaxationsrisiken. Bei der Abgabe der so verordneten Arzneimittel hat er vor allem auf die korrekte Packungsgröße ...
Immer mehr Apotheken bieten ihren Kunden einen bequemen Bestellservice für Arzneimittel unter Nutzung des Nachrichtendienstes WhatsApp an. Dabei können Kunden Arzneimittel schriftlich oder durch Versenden eines ...
Ein geregelter Betrieb macht es gerade in Ballungsräumen erforderlich, dass eine Apotheke über einen oder mehrere Privatparkplätze verfügt. Nicht nur gehbehinderte Patienten sind für einen Parkplatz in der Nähe ...
Wenn der Inhaber einer öffentlichen Apotheke die Bewohner von Heimen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen möchte, benötigt er gemäß § 12a Apothekengesetz (ApoG) einen schriftlichen Vertrag mit dem Heimträger. Dabei stellen sich ihm bereits im Vorfeld viele Fragen – u. a.: Muss eine Genehmigung durch die Behörde vorliegen?
Die auf Landesebene geschlossene Vereinbarung über einen erhöhten Abschlag bei in Apotheken hergestellten Zytostatika war zulässig. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg im Rahmen eines ...
Ursprünglich war § 300 Sozialgesetzbuch (SGB) V zur Abrechnung von Arzneimitteln per Pharmazentralnummer (PZN) und § 302 SGB V zur Abrechnung von Hilfsmitteln per Hilfsmittelpositionsnummer gedacht.
Seit dem 01.10.2017 können in den öffentlichen Apotheken Entlassrezepte aus dem Krankenhaus vorgelegt werden. Bei der Abgabe der so verordneten Arzneimittel hat der Apotheker vor allem auf die korrekte Packungsgröße und die verkürzte Abgabefrist zu achten.