29.09.2017 · Nachricht · Heimversorgung
Wenn der Inhaber einer öffentlichen Apotheke die Bewohner von Heimen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen möchte, benötigt er gemäß § 12a Apothekengesetz (ApoG) einen schriftlichen Vertrag mit dem Heimträger. Dabei stellen sich ihm bereits im Vorfeld viele Fragen – u. a.: Muss der Vertrag stets schriftlich gefasst werden?
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27.09.2017 · Nachricht · Heimversorgung
Wenn der Inhaber einer öffentlichen Apotheke die Bewohner von Heimen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen möchte, benötigt er gemäß § 12a Apothekengesetz (ApoG) einen schriftlichen ...
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21.09.2017 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Der Inhaber einer Apotheke mit Versandhandelserlaubnis unterliegt auch hinsichtlich dieses Betriebsteils der Pflicht zur Vorratshaltung nach § 15 Abs. 1 S. 1 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Dementsprechend müssen ...
21.09.2017 · Fachbeitrag ·
APOTHEKENRECHT
Das Oberverwaltungsgericht [OVG] Lüneburg hat die uneingeschränkte Fortgeltung der Arzneimittelpreisbindung für inländische Apotheken bestätigt (Beschluss vom 02.08.2017, Az. 13 ME 122/17, Abruf-Nr. 195985 ). Es ist die erste obergerichtliche Entscheidung zur Fortgeltung seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.10.2016 (Az. C-148/15). Dieser hatte die Unvereinbarkeit einheitlicher Apothekenabgabepreise mit dem europäischen Recht festgestellt, sodass ausländische EU-Versandapotheken Boni ...
21.09.2017 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Das Ausstellen einer Ware im Schaufenster ohne Preisaussage stellt aufgrund des reinen Präsentationscharakters noch kein Angebot dar. Es wird somit nicht von der Pflicht zur Preisangabe gemäß § 4 Abs.
20.09.2017 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Nach aktueller Rechtslage verbietet sich der generelle Ausschluss des Widerrufsrechts im Zusammenhang mit Arzneimittelkäufen über das Internet (Oberlandesgericht [OLG] Naumburg, Urteil vom 22.06.2017, Az.
18.09.2017 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Legt ein Patient ein mit „S“ gekennzeichnetes BtM-Rezept vor, hat die Apotheke zu prüfen, ob sie das verschriebene Arzneimittel an den Patienten abgeben darf. Dies ist ihr nur dann erlaubt, wenn der Arzt das Substitutionsmittel (zumindest auch) zur eigenverantwortlichen Einnahme verschrieben hat. Bei dem vorgelegten Rezept muss es sich daher um eine Überbrückungs-Verschreibung, eine Take-Home-Verschreibung oder – neu – um ein Mischrezept handeln.