Die Übergangsfrist für die Nutzung der Pseudoarztnummer 4444444 plus Fachgruppencode für BtM- und T-Rezepte im Entlassmanagement wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Dies gilt jedoch nur noch für Ärzte in Reha-Einrichtungen und nicht mehr für Ärzte in Krankenhäusern.
Die Apotheken in Deutschland organisieren pro Tag 300.000 Botendienste. In der Hochphase der Pandemie suchten die Boten laut statistischem Jahrbuch 2021 der ABDA sogar über 450.000 Kunden zu Hause oder in ...
Da der Lieferengpass von Tamoxifen weiter besteht und mit Importen allein nicht zufriedenstellend Abhilfe geschaffen werden kann, hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin genehmigt, dass ...
Seit Beginn der Coronapandemie haben Apotheken mehr Möglichkeiten, auf Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reagieren. Erweiterte Auswahlmöglichkeiten bei nicht vorrätigen oder nicht lieferbaren Arzneimitteln haben die Versorgung von Mio. Patienten erheblich verbessert, ohne zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem zu verursachen. Das belegt eine aktuelle Analyse des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Gemäß § 1 Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben Flüchtlinge aus der Ukraine einen Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Laut Abs. 2 umfasst dieser Anspruch auch die Ausstellung der ...
Geflüchtete aus der Ukraine müssen beim Einlösen von rosa Rezepten während der ersten 18 Monate Aufenthalt in Deutschland keine Zuzahlungen für Arzneimittel in der Apotheke leisten. Sie sind damit wie andere Leistungsempfänger des Asylbewerberleistungsgesetzes zu behandeln. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) angesichts des anhaltenden Zustroms von flüchtenden Frauen, Männern und Kindern aus der Ukraine aufmerksam.