18.07.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Seit dem 01.06.2023 dürfen unbürokratisch – d. h. ohne Präqualifizierung und ohne Beitrittserklärung zur Ergänzungsvereinbarung zum vdek-Arzneiversorgungsvertrag – Diätetika bei angeborenem Enzymmangel und bei speziellen Indikationen sowie Eiweißhydrolysate zu den Konditionen EK + 3 Prozent + 6,38 Euro + Umsatzsteuer an Versicherte der DAK-Gesundheit und der KKH abgegeben werden. Diese Absprache gilt allerdings explizit nicht für die sonstige Versorgung mit Trink- und Sondennahrung!
13.07.2023 · Nachricht · Digitale Apotheke
Das E-Rezept wird schon bald flächendeckend über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in den Vor-Ort-Apotheken einlösbar sein. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat die wichtigsten Fragen ...
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12.07.2023 · Nachricht · Digitale Apotheke
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 27.06.2023 einen Bescheid zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) erlassen. Apotheken, die sich seit dem 01.07.2023 an die TI anschließen, erhalten ...
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10.07.2023 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Beim Berufsbild des öffentlichen Apothekers stehen Heilberufler und Kaufmann im Spannungsfeld. Lässt sich eine Apotheke mit pharmazeutischer Kompetenz besonders positionieren? Lohnt sich das auch für die Apotheke ...
07.07.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Der seit dem 01.01.2023 zusätzlich zur Pauschalvergütung vereinbarte Zuschlag in Höhe von 7,64 Euro netto darf für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg, die in vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen ...
06.07.2023 · Fachbeitrag ·
Medizinprodukte-Abgabeverordnung
Gemäß Anlage 3 zu § 3 Abs. 4 Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) durften bisher nur In-vitro-Diagnostika, die für den Nachweis einer HIV-Infektion oder für den direkten Erregernachweis des Coronavirus ...
05.07.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Rückwirkend zum 01.05.2023 haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die BARMER sowie die DAK-Gesundheit ergänzend zum Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart, dass auch Patienten im Alter von 18 bis 59 Jahren ohne das Vorliegen spezieller Indikationen Grippeschutzimpfungen in Apotheken erhalten können. Die Abrechnung erfolgt über das neue Sonderkennzeichen (SOK) 17717363, die der Nebenleistungen ...