Auch die AATB (= Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen) hat sich – wie die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) – daran versucht, rechtskonforme und praxisorientierte Hilfestellungen für die Umsetzung der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu entwickeln. Die Beteiligten haben am 14. Februar 2013 ihre FAQ, also eine umfangreiche Liste mit 56 Fragen und Antworten zu erkanntermaßen strittigen Themen veröffentlicht. Einen Überblick erhalten ...
Gibt ein Apotheker an einen Versicherten ohne erkennbaren Grund und trotz eines geltenden Rabattvertrags nicht das Rabattarzneimittel, sondern ein teureres Präparat ab, so hat er keinen Anspruch auf die Vergütung ...
Am 5. Juli 2013 hat der Bundesrat das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) bestätigt, das am 1. August 2013 in Kraft treten wird. Mit dem ANSG steigt das Fixhonorar der Apotheken um 16 Cent.
Da die Sicherheit der vertriebenen Produkte bei allen Aktivitäten in der Apotheke im Vordergrund steht, ist in § 11 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) die Prüfung von Ausgangsstoffen vorgeschrieben. Gelieferte Ausgangsstoffe werden nach dem Wareneingang deshalb unverzüglich der Quarantäne zugeführt und bis zur Prüfung entsprechend ihrer Lagerbedingungen aufbewahrt. Sie dürfen erst nach Prüfung und Freigabe durch den Apotheker weiterverarbeitet werden.
Wenn Sie eine gute Idee für eine zukunftsträchtige Investition für Ihre Apotheke haben, Ihr Eigenkapital allein dafür aber nicht ausreicht, benötigen Sie zur Umsetzung zusätzliche Kreditmittel. Nachdem Sie alle ...
Mystery Shopping bezeichnet Testeinkäufe, die potenzielle Kunden ohne das Wissen des Getesteten tätigen und bewerten. Auf diese Weise lassen sich wertvolle Erkenntnisse für die Entwicklung und weitere Ausrichtung ...
Zum 1. Januar 2012 wurde die Nutzenbewertung nach § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V neu eingeführt. Damit muss jeder pharmazeutische Unternehmer, der ein Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff in den Verkehr bringt, ein sogenanntes „Nutzendossier“ erstellen lassen. Dieses Nutzendossier soll den Zusatznutzen des neuen Arzneimittels gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie darlegen. Welche Problematik sich hierbei für den Apotheker bei der Abgabe von Importarzneimitteln stellt, die bereits eine ...