Zum 1. Februar 2014 wird das neue Bezahlsystem SEPA für Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen alle bisherigen nationalen Zahlungssysteme ablösen. Die Umstellung macht damit auch vor den Apotheken nicht halt. Übergangsregelungen (wie für Verbraucher bis Februar 2016) gibt es für Unternehmen nicht. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Änderungen vor, damit Ihr Zahlungsverkehr auch ab Februar 2014 reibungslos weiter funktioniert.
Eine der gefährlichsten Situationen für die Apotheke ist die Überschuldung. Während die Betriebswirtschaft voll von Begriffen und Kennziffern zu diesem Thema ist, kommt es in der Praxis darauf an, schnell zu ...
Ein Leser von „Heimversorgung“ hat folgende Frage gestellt: „Das von uns zu versorgende Pflegeheim möchte ein Zimmer für das Stellen von Arzneimitteln einrichten. Welche Anforderungen sollte dieser Raum ...
Bestimmte Kunden/Patienten kennen ihren Blutdruck sowie die Kalorienzahl und den Fettanteil ihrer Mahlzeiten. Manche wissen sogar, ob sie nur gefühlt oder tatsächlich gut geschlafen haben: Die sogenannten Self-Tracker ...
In der Apothekenpraxis haben sich vielerorts erweiterte Serviceleistungen etabliert, die über die gesetzlich geschuldete Beratungs- und Informationspflicht hinausgehen. Die Grenze zwischen der Bewerbung und Erbringung ...
Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Karlsruhe vom 15. Januar 2013 stellt klar, dass den Apotheker beim Vorliegen besonderer Missbrauchsindizien durchaus eine Prüfungspflicht hinsichtlich formaler ...
Der jährliche Arzneiverordnungsreport (AVR) des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen bildet zusammen mit den Marktdaten der großen Marktforschungsinstitute IMS Health und INSIGHT Health und den Reports zum Arzneimittelmarkt der BARMER GEK die Grundlagen für die aktuellen Marktdaten. Einen Überblick bietet der „Wirtschaftsbrief Apotheken“ Nr. 6/2013.