Der Großhandelsmarkt setzt sich vor allem aus den klassischen Großhandlungen wie beispielsweise NOWEDA, Phoenix, Kehr, Sanacorp etc. zusammen, die im Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V.
Frage: „Sie schreiben, dass die angebrochenen Patronen mit dem Vermerk ‚Anbruch am ... Verwendbar bis ...‘ gekennzeichnet werden müssen. Die Pflegedienstleitung des von mir versorgten Heimes hat damit aber ein ...
Frage: „Es ist doch richtig, dass für ein Betäubungsmittel (BtM), das durch die Apotheke vernichtet wird, ein Vernichtungsprotokoll für das Heim ausgestellt werden muss, oder? Wo ist dieses nachzulesen?
Frage: „Gibt es eine Vorschrift, bis wann Betäubungsmittel (BtM) von verstorbenen Heimbewohnern entsorgt sein müssen? Bisher haben wir als heimversorgende Apotheke BtM entsorgt, wenn gerade Zeit war.
Frage: „Wie ist das Eigentum an Medikamenten geregelt? Wird ein Heimbewohner entlassen oder verstirbt er, dürfen ‚seine Medikamente‘ dann als Praxisbedarf im Altenheim eingelagert und weiterverwendet werden, wenn die einwandfreie Lagerung und Qualität nachgewiesen sind? Trifft es zu, dass bei Restmengen von Betäubungsmitteln (BtM) das Besitzrecht das BtMG überwiegt und Angehörige die BtM-Restmengen mit Erbschein und der Information, die BtM der sofortigen Vernichtung zuzuführen, ausgehändigt bekommen ...