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  • · Nachricht · Retax-Bilanz

    LAV Baden-Württemberg: Rekordhöhe an Fallzahlen, viele hohe Retaxationen ungerechtfertigt

    Die Abteilung Taxation des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV BW) hat ihre Bilanz für das Jahr 2025 vorgelegt. Dabei zeigte sich ein bemerkenswerter Befund: Die Zahl der Retaxationen und der geprüften Rezepte erreichte einen neuen Höchststand – vor allem aufgrund der zahlreichen strittigen Retaxationen im Bereich Rezepturen seit der Kündigung der Hilfstaxe im Jahr 2024. Analog hierzu stieg auch der Gesamtwert der Retaxationen ebenfalls deutlich gegenüber dem Vorjahr an. Erst durch das Urteil des Bundessozialgerichts im November 2025 war die Taxation von Rezepturen eindeutig zugunsten der Apothekerschaft geklärt worden. Die Bearbeitung der entsprechenden Retaxationsfälle dauert bis heute an.

     

    Die Zahlen im Einzelnen: Vom Gesamtwert der 2025 im LAV geprüften Retaxationen in Höhe von 1.581.788 Euro (Vorjahr: 980.402 Euro) konnten im Einspruchsverfahren über 62 Prozent (Vorjahr: über 63 Prozent) für die baden-württembergischen Apotheken zurückgeholt werden. Das entspricht einem Wert von insgesamt 982.023 Euro (Vorjahr: 621.683 Euro). Damit bestätigte sich auch im Jahr 2025, dass der Großteil des geprüften Retaxationswerts ungerechtfertigt war: Knapp zwei Drittel des Gesamtwerts der geprüften Retaxationen waren unberechtigt oder konnten durch weitere Nachweise nachträglich geheilt werden.

     

    Die Abteilung Taxation hat im Jahr 2025 den Rekordwert von 15.085 Rezepten (Vorjahr: 10.523) geprüft, die zuvor von den Krankenkassen beanstandet worden waren. Diese wurden zu 6.507 Retaxationsvorgängen zusammengefasst (Vorjahr: 4.842). Bei rund einem Fünftel der geprüften Rezepte – 3.131 – konnte zugunsten der LAV-Mitglieder entschieden werden. Besonders ins Auge fällt dabei, dass hinter diesen Fällen ein Wert von gut 982.023 Euro steht – und damit beinahe zwei Drittel des Gesamtwerts der geprüften Retaxationen. Es wurden also viele Retaxationen über hohe Summen zu Unrecht vorgenommen.

     

    Demgegenüber waren in der außergewöhnlich hohen Anzahl von 11.954 Fällen (Vorjahr: 7.794) die Beanstandungen der Kassen berechtigt. Dahinter stand allerdings die deutlich geringere Summe von 599.764 Euro (Vorjahr: 358.718 Euro). Die Zahlen verdeutlichen, dass sich die berechtigten Retaxationen vor allem auf zahlreiche kleinere Beträge verteilten.

     

    Quelle

    • LAV BW
    Quelle: ID 50913216