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  • · Fachbeitrag · Arzneiverordnungsreport 2019

    Arzneimittelberichterstattung 2018/2019: aktuelle Daten, Kosten, Trends und Kommentare

    von Dipl.-Math. Uwe Hüsgen, Essen, langjähriger Geschäftsführer des Apothekerverbands Nordrhein e. V.

    | Der Arzneiverordnungsreport (AVR), der zum ersten Mal im Jahr 1985 erschienen ist, hat sich in den zurückliegenden 35 Jahren zu einem Standardwerk der Analyse von Arzneimittelverordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen entwickelt. AH gibt einen Überblick über ausgewählte statistische Daten, die für die betriebswirtschaftliche Apothekenführung von Nutzen sein können. |

    Datengrundlage

    „Grundlage der Auswertungen im Arzneiverordnungsreport sind alle zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgestellten Rezepte, die über öffentliche Apotheken abgerechnet wurden und in verschiedenen Kontexten für Analysen genutzt werden. Mit rund 470 Mio. Rezeptblättern basieren die Analysen des Jahres 2018 auf fast 800 Mio. einzelnen Verordnungen“, so die Autoren des AVR. Dabei fußen die Analysen des AVR auf den Verordnungsdaten des GKV-Arzneimittelindexes, der in der Trägerschaft des AOK-Bundesverbands vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) erstellt wird. Seit 2002 basiert die Auswertung auf einer Vollerhebung (vorher war es eine Vier-Promille-Stichprobe). Um die Vollständigkeit der Abrechnungsdaten sicherzustellen, werden diese quartalsweise mit der amtlichen GKV-Ausgabenstatistik (KV45) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) abgeglichen. Seit 2008 werden auch die Ausgaben für Impfstoffe berücksichtigt.

     

    Während die Verordnungen von parenteralen Lösungen und Zytostatika-Zubereitungen von 2012 bis 2016 mithilfe eines gesonderten Hochzählungsverfahrens erfasst und ausgewertet wurden, ist jetzt ‒ neben den Analysen zu Fertigarzneimitteln (FAM) ‒ auch der Gesamtmarkt der Rezepturarzneimittel in den pharmakologisch-therapeutischen Analysen enthalten.