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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag – Teil 34

    von Apothekerin Anja Hapka, Essen

    Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Abrechnung der Notdienstgebühr auf einem Papierrezept erfolgreich zu umgehen.

    Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen

    Frage: Ein Kunde hat kürzlich behauptet, dass er bei der AOK Rheinland/Hamburg nun einen Anspruch auf drei wiederverwendbare Bettschutzeinlagen pro Jahr hat. Ist das richtig?

     

    Antwort: Ja, das ist richtig. In den FAQ der AOK Rheinland/Hamburg vom 29.07.2025 heißt es zu diesem Thema unter Nr. 6: „Die wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen aus der Produktgruppe 51 müssen [...] nur einmal beantragt werden und können in den darauffolgenden Jahren mit der einmal ausgestellten Genehmigungsnummer abgerechnet werden, solange der Versicherte Anspruch hat. Bitte beachten Sie, dass für die wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen aus der Produktgruppe 51 ein gesonderter elektronischer Kostenvoranschlag notwendig ist. Aus fachlicher Sicht sind drei wiederverwendbare Bettschutzeinlagen pro Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) ausreichend.“