· Fachbeitrag · Leserforum
Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag — Teil 30
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Abrechnung der Notdienstgebühr und bei einem fehlenden Genehmigungskennzeichen erfolgreich zu umgehen.
Abrechnung der Notdienstgebühr
Frage: Innerhalb welcher Zeiten genau darf die Notdienstgebühr eigentlich abgerechnet werden? Wir schließen mittwochs und samstags üblicherweise um 13 Uhr. Darf die Gebühr direkt ab diesem Zeitpunkt erhoben werden?
Antwort: Nein, gemäß § 6 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) darf die Notdienstgebühr i. H. v. 2,50 Euro inklusive Umsatzsteuer bei der Inanspruchnahme des Notdienstes an Werktagen nur in der Zeit von 20 bis 6 Uhr berechnet werden – völlig unabhängig von den sonstigen Öffnungszeiten der Apotheke. An Sonn- und Feiertagen gilt der zusätzliche Betrag selbstverständlich ganztags. Eine Sonderregelung gibt es für Heiligabend: Sollte der 24. Dezember auf einen Werktag fallen, darf die Notdienstgebühr bereits ab 14 Uhr verlangt werden.
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