· Fachbeitrag · Leserforum
Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag — Teil 32
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei Mischrezepten für Arzneimittel und Hilfsmittel erfolgreich zu umgehen.
Mischrezepte für Arzneimittel und Hilfsmittel
Frage: Wir erhalten von einer Arztpraxis leider immer wieder Mischrezepte für Arznei- und Hilfsmittel. Gibt es eine Vorschrift, dass man das Hilfsmittel abgeben und das Arzneimittel streichen sollte oder umgekehrt? Oder darf man sich das aussuchen?
Antwort: Nein, das darf man sich nicht aussuchen. In diesem Fall muss das Arzneimittel abgegeben und das Hilfsmittel neu verordnet werden, denn in § 4b Abs. 3 des Arzneiversorgungsvertrags (AVV) zwischen dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) heißt es: „Bei Verordnungsblättern, auf denen Arzneimittel gemeinsam mit Hilfsmitteln verordnet wurden, können nur Arzneimittel abgerechnet werden.“
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