· Fachbeitrag · Leserforum
Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag — Teil 29
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen durch eine fehlende Selbsterklärung gegenüber dem NNF erfolgreich zu umgehen.
Schätzung des NNF bei fehlender Selbsterklärung
Frage: Ich habe gehört, dass der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) dazu berechtigt ist, die Anzahl der auf Privatrezept abgegebenen Fertigarzneimittelpackungen zu schätzen, wenn die Selbsterklärung nicht eingereicht wird. Auf Grundlage welcher Daten erfolgt eine solche Schätzung? Zudem habe ich gehört, dass dafür eine Gebühr von bis zu 500 Euro fällig wird. Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung?
Antwort: Der NNF ist gemäß § 19 Abs. 7 Apothekengesetz (ApoG) in zwei Situationen berechtigt, die Anzahl der abgegebenen Packungen von Fertigarzneimitteln zur Anwendung bei Menschen zu schätzen. Dies ist der Fall, wenn entweder die Selbsterklärung nicht erfolgt ist oder wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass es sich um fehlerhafte Angaben handelt. Für die Routineschätzung wird der Mittelwert aus den monatlichen Verhältnissen aller in der Apotheke abgegebenen GKV-Rx-Packungen zu allen PKV-Rx-Packungen im jeweiligen Vorquartal und, soweit vorhanden, aus dem aktuellen Abrechnungsquartal zugrunde gelegt. In § 19 Abs. 7 ApoG ist auch festgelegt, dass die Gebühr für diese Schätzung maximal 500 Euro betragen darf. Der NNF gibt jedoch bekannt, dass die tatsächlich erhobene Gebühr sich nach dem konkreten personellen und sachlichen Aufwand richtet und somit viel geringer ausfällt.
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