· Fachbeitrag · Leserforum
Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag ‒ Teil 25
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Berechnung der Preise für Rezepturen nach alter und neuer Abrechnungsmethode erfolgreich zu umgehen. |
Preise für Fertigarzneimittel für Menschen und Tiere
Frage: Eine Kollegin behauptet, dass die Preise für Fertigarzneimittel zur Anwendung bei Tieren nach einer anderen Formel berechnet werden als die für die Anwendung beim Menschen. Das wäre doch völlig absurd! Was meinen Sie dazu?
Antwort: Auch wenn es Ihnen absurd erscheinen mag: Die Kollegin hat recht! In § 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sind beide Fälle dargestellt. Der Apothekenabgabepreis von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind, wird nach der folgenden Formel berechnet: EK + 3 Prozent + 8,35 Euro + 0,21 Euro + 0,20 Euro + Umsatzsteuer = VK. Ist das Fertigarzneimittel jedoch zur Behandlung eines Tieres gedacht, errechnet sich der Preis anders: EK + 3 Prozent + 8,10 Euro + Umsatzsteuer = VK.
Rabattverträge über Dosieraerosole
Frage: Eine Patientin hat bei ihrer Krankenkasse angerufen und nachgefragt, ob es bald wieder Rabattverträge über Dosieraerosole mit dem Wirkstoff Salbutamol geben wird. Sie erhielt die Antwort, dass dies nicht mehr möglich sei, da salbutamolhaltige Dosieraerosole auch bei Kindern angewendet werden. Wo bitte ist da jetzt der Zusammenhang?
Antwort: § 130a Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt, dass Krankenkassen oder ihre Verbände grundsätzlich mit pharmazeutischen Unternehmen Rabatte für die zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimittel vereinbaren dürfen. Dies gilt jedoch nicht bei Impfstoffen für Schutzimpfungen nach § 20i SGB V sowie für die in der nach § 35 Abs. 5a S. 1 SGB V erstellten Liste aufgeführten Arzneimittel zur Behandlung von Kindern. In diesen beiden Fällen sind keine Rabattverträge mehr gestattet.
Erstattung der Kosten für eine Tanztherapie
Frage: Mit Interesse haben wir verfolgt, dass es tatsächlich einige gesetzliche Krankenkassen gibt, die die Kosten für eine Therapie mit Bachblüten ganz oder teilweise erstatten. Bei uns kam daher die Frage auf, ob Sie auch gesetzliche Krankenkassen kennen, die die Kosten für eine Tanztherapie ganz oder teilweise erstatten?
Antwort: Laut eigenen Angaben übernehmen die BERGISCHE KRANKENKASSE, die AOK PLUS, die KKH Kaufmännische Krankenkasse sowie die IKK ‒ Die Innovationskasse ab Juni 2025 anteilig oder komplett die Kosten für eine Tanztherapie.
Berechnung der Preise für Rezepturen
Frage: Bisher habe ich als Approbierte in einer Apotheke gearbeitet, in der wir die Preise der Rezepturen weiterhin nach der alten Methode berechnet haben. Nun übernehme ich die Filialleitung einer Apotheke, die mit den Kostenträgern nach der neuen Methode abrechnet. Könnten Sie mir bitte die Unterschiede der beiden Methoden einmal auf den Punkt gegenüberstellen, gerne auch anhand des beigefügten Beispiels?
Antwort: Zwischen den beiden Abrechnungsmethoden gibt es zwei große Unterschiede. Bis zum 31.12.2023 wurde der Gesamtpreis eines Großgebindes stets auf den Preis für die konkret in der Rezeptur verwendete Menge umgerechnet. Anschließend wurde der Zuschlag von 90 Prozent bei Mischungen (bzw. von 100 Prozent bei Abfüllungen) hinzugerechnet. Dabei mussten zwingend die Preisangaben der Hilfstaxe verwendet werden. Seit der Kündigung der Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe zum 01.01.2024 werden die reellen Einkaufspreise der Apotheke herangezogen und das komplette kleinere Gebinde wird abgerechnet. Der zweite wesentliche Unterschied besteht darin, dass kein Qualitätszuschlag für Wasser mehr berechnet werden darf.
Als Beispiel nehmen wir die von Ihnen vorgeschlagene Herstellung aus Triamcinolonacetonid 0,075 g ad 75 g Basiscreme DAC.
Übersicht / Gegenüberstellung von alter und neuer Abrechnungsmethode | |
Rechenweg nach alter Methode mit den Angaben aus der Hilfstaxe | Rechenweg nach neuer Methode mit den reellen Einkaufspreisen |
Triamcinolonacetonid 1 g 7,80 Euro, Umrechnung per Dreisatz, Aufschlag 90 %:
7,80 Euro/1 g × 0,075 g = 0,59 Euro + 90 % = 1,12 Euro | Triamcinolonacetonid 1 g 15,90 Euro, vollständige Packung abrechnen, 90 % Aufschlag:
15,90 Euro + 90 % = 30,21 Euro |
Unguentum basalis DAC 250 g 1,87 Euro, Umrechnung per Dreisatz, Aufschlag 90 %:
1,87 Euro/250 g × 74,925 g = 0,56 Euro + 90 % = 1,06 Euro | Basiscreme DAC 250 g 7,95 Euro, vollständige Packung abrechnen, 90 % Aufschlag:
7,95 Euro + 90 % = 15,11 Euro |
KRUKE Unguator 100 g: 1,18 Euro + 90 % = 2,24 Euro | Unguatorkruke 100 g: 1,20 Euro + 90 % = 2,28 Euro |
Positionen addieren, Festbetrag, Rezepturzuschlag, Qualitätszuschlag für gereinigtes Wasser (in der Grundlage enthalten), 19 % USt:
1,12 Euro + 1,06 Euro + 2,24 Euro + 8,35 Euro + 6,00 Euro + 1,46 Euro = 20,23 Euro + 19 % = 24,07 Euro | Positionen addieren, Festbetrag, Rezepturzuschlag, 19 % USt:
30,21 Euro + 15,11 Euro + 2,28 Euro + 8,35 Euro + 6,00 Euro = 61,95 Euro + 19 % = 73,72 Euro |
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