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  • 10.05.2021 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung

    Entlassmanagement: Verlängerung der Pseudoarztnummer bis zum 31.12.2021

    | Die Übergangsfrist zur Nutzung der Pseudoarztnummer „4444444“ plus zweistelligem Fachgruppencode bei der Ausstellung von BtM- und T-Rezepten im Entlassmanagement wurde durch den Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen noch einmal bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Apotheke hat dabei keinerlei Prüfpflicht. |