10.05.2021 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Entlassmanagement: Verlängerung der Pseudoarztnummer bis zum 31.12.2021
Die Übergangsfrist zur Nutzung der Pseudoarztnummer „4444444“ plus zweistelligem Fachgruppencode bei der Ausstellung von BtM- und T-Rezepten im Entlassmanagement wurde durch den Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen noch einmal bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Apotheke hat dabei keinerlei Prüfpflicht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig