30.10.2020 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Entlassmanagement: erneute Verlängerung der Pseudoarztnummer bei BtM- und T-Rezepten
Bis zum 31.03.2021 gilt weiterhin die Ausnahmeregelung, dass im Entlassmanagement die Pseudoarztnummer (4444444 plus Fachgruppencode) auf BtM- und T-Rezepten von den Ärzten verwendet werden darf, die (noch) keine Krankenhausarztnummer und auch keine lebenslange Arztnummer besitzen. Für die Apotheke besteht hierbei keinerlei Prüfpflicht.
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