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  • 30.04.2026 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung

    Der neue Rahmenvertrag zum 01.04.2026

    Zum 01.04.2026 haben der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) einen neuen Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V geschlossen. Dieser war notwendig geworden, damit die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) neu beschlossenen Regelungen zur Austauschbarkeit von Fertigarzneimitteln mit biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen in Apotheken im Alltag umgesetzt werden können. Darüber hinaus wurden in § 9 notwendige Anpassungen zum Auswahlbereich vorgenommen.