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  • 20.09.2021 · Fachbeitrag · Apothekervergütung

    Substitutionsverbot findet auch im Verhältnis von Rabatt- zu Importarzneimitteln Anwendung

    | Ein Verstoß des Apothekers gegen das Substitutionsverbot bei der Abgabe eines Importarzneimittels schließt jeglichen Vergütungsanspruch für die Arzneimittelabgabe aus. Hat eine Versicherung die Abgabe deshalb grundlos vergütet, besteht ein Erstattungsanspruch gegen den Apotheker (Sozialgericht [SG] Oldenburg, Urteil vom 29.01.2021, Az. S 6 KR 165/16). |