17.04.2026 · Fachbeitrag · Apothekervergütung
Therapiehoheit: Ärztliche Vorgabe kann Arzneimittelsubstitution ausschließen
| Verschreibt ein Vertragsarzt ordnungsgemäß ein bestimmtes Medikament und schließt dabei dessen Ersetzung ausdrücklich aus, trägt er das Risiko einer Wirtschaftlichkeitsprüfung seiner Verordnungsweise. Apotheken müssen seiner Verordnung trotzdem entsprechen (Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.09.2025, Az. L 6 KR 35/23). |
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