17.04.2026 · Fachbeitrag · Apothekervergütung
Therapiehoheit: Ärztliche Vorgabe kann Arzneimittelsubstitution ausschließen
Verschreibt ein Vertragsarzt ordnungsgemäß ein bestimmtes Medikament und schließt dabei dessen Ersetzung ausdrücklich aus, trägt er das Risiko einer Wirtschaftlichkeitsprüfung seiner Verordnungsweise. Apotheken müssen seiner Verordnung trotzdem entsprechen (Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.09.2025, Az. L 6 KR 35/23).
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