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  • 17.08.2020 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Zuwendungen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bleiben verboten

    | Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sieht weiterhin keinen Grund, die für inländische Apotheken geltenden Zuwendungsverbote zu lockern. Die verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf unverhältnismäßige Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit der inländischen Apotheken teilt man in Leipzig nicht: Die Ungleichbehandlung gegenüber ausländischen Versendern bleibt vorerst bestehen (BVerwG, Urteile vom 09.07.2020, Az. 3 C 20.18 und 3 C 21.18, Urteile unter dejure.org ). |