27.06.2019 · Fachbeitrag · Strafrecht
Strafbare Abgabe von Dopingmitteln mit berufsrechtlichen Konsequenzen
Vor dem Amtsgericht Köln wurde eine Apothekerin wegen illegaler Dopingversorgung, Betrug und Urkundenfälschung im gewerbsmäßigen Umfang zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt (Urteil vom 09.11.2018, Az: 581 Ls 255/18, Abruf-Nr. 207551 ). Wegen der Fortsetzung ihres berufsbezogenen Fehlverhaltens bestätigte das Verwaltungsgericht Köln zudem das ausgesprochene Ruhen Ihrer Approbation sowie den Entzug ihrer Betriebserlaubnis und das Schließen ihrer Apotheke.
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