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  • · Nachricht · Strafrecht

    Konkrete Fallgestaltungen in der Apotheke zum Antikorruptionsgesetz: Investitionszuschüsse

    | Viele Handlungen, die mittels § 299a und § 299b Strafgesetzbuch ins Visier des Strafrechts genommen werden, wurden auch davor schon als berufs- oder wettbewerbswidrig eingestuft. Apotheker und andere Heilberufler müssen jetzt aber noch vorsichtiger agieren, um keine (straf-)rechtlichen Risiken einzugehen. Zu den besonders zu beachtenden Gestaltungen in diesem Zusammenhang gehören Investitionszuschüsse. |

     

    Investitionszuschüsse an Apotheker oder von Apothekern an andere Heilberufler sind i. d. R. zulässig, sofern diese nicht unter der Bedingung der bevorzugten Abgabe bestimmter Medikamente stehen. Sie sind auch von Apothekern an Ärzte zulässig, sofern die Zuschüsse nicht unter der Bedingung der bevorzugten Zuweisung von Patienten stehen.

    Quelle: ID 45283307