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  • 01.03.2019 · Fachbeitrag · Rabattverträge

    Krankenkasse darf Rabattsatz für Arzneimittel geheim halten

    | Der zwischen einer Betriebskrankenkasse und einer Arzneimittelherstellerin vereinbarte Rabattsatz stellt ein Geschäftsgeheimnis dar. Ein Apotheker hat keinen Anspruch auf Offenlegung des Rabatts (Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2018, Az. 15 A 861/17, Urteil unter www.dejure.org ). |