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  • · Fachbeitrag · Personal

    Fachkräftemangel: Nicht nur Ausbilden hilft

    von Apothekerin Dr. Constanze Schäfer MHA, Düsseldorf

    | Gegen den Fachkräftemangel hilft es auch, ausländische Fachkräfte zu integrieren. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Apotheker und PTA zählen zu den reglementierten Berufen, PKA ist ein dualer Ausbildungsberuf. Deshalb gelten unterschiedliche Regeln bei der Anerkennung der jeweiligen Berufsabschlüsse. |

    Gleichwertigkeitsfeststellung für PKA

    Das Berufsqualifikationsgesetz ist die Grundlage für die Gleichwertigkeitsfeststellung für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Grundsätzlich ist keine formelle Anerkennung für die PKA notwendig. Dennoch bietet die Gleichwertigkeitsfeststellung den ausländischen Fachkräften und den Apothekenleitern Vorteile für die Orientierung im Arbeitsmarkt. Neben der Ausbildung werden weitere Qualifikationsmaßnahmen, Berufserfahrung und auch informelles Lernen berücksichtigt. Die Anerkennungsverfahren führen zuständige Stellen durch: Für die Fachkräfte, die eine dem Berufsbild „PKA“ vergleichbare Ausbildung im Ausland absolviert haben, ist in Baden-Württemberg und in Nordrhein die jeweilige Apothekerkammer zuständig, für das gesamte restliche Bundesgebiet die Apothekerkammer in Brandenburg.

     

    Folgende Unterlagen werden für die Gleichwertigkeitsprüfung benötigt: