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  • · Fachbeitrag · Personal

    Ausbilden, so gelingt es: PTA-Ausbildung

    von Apothekerin Dr. Constanze Schäfer MHA, Düsseldorf

    | Die angehenden PTA sind während der Famulatur und des Praktikums zweimal in der Apotheke, um ausgebildet zu werden. Das hat sich auch durch das seit dem 01.01.2023 geltende PTA-Reformgesetz nicht geändert. Neu ist, dass PTA-Auszubildende die Möglichkeit der Teilzeitausbildung haben. Das Berufsbild soll moderner, praxisorientierter und attraktiver werden. |

    Fachschule und Famulatur

    Die PTA, die ihre Ausbildung im Jahr 2023 beginnen, erwartet in der Schule eine deutlich gekürzte Ausbildung in Chemie. Dafür wird der Fokus verstärkt auf Beratung und Information gelegt, die Digitalisierung berücksichtigt und es werden Grundlagen zum Qualitätsmanagement (QM) vermittelt. Am Ablauf der Ausbildung ändert sich nichts: Zunächst wird für zwei Jahre ein Lehrgang an einer PTA-Fachschule durchlaufen. Während der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) sind die 160 Stunden Famulatur zu absolvieren. Die vierwöchige Famulatur kann in mindestens Fünf-Tage-Blöcken auch in verschiedenen Apotheken abgeleistet werden. Wer vor der PTA-Ausbildung bereits eine PKA-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist von der Famulatur befreit. Ziel der Famulatur ist es, das in der Fachschule erworbene Wissen mit der Alltagspraxis der Apotheke zu verknüpfen. Über die Durchführung der Famulatur muss eine Bestätigung durch die Apotheke ausgestellt werden.

     

    Der fachschulische Ausbildungsabschnitt endet mit dem ersten Teil der Prüfung. Danach geht es für sechs Monate zur praktischen Ausbildung in die öffentliche Apotheke. Alternativ können die angehenden PTA auch bis zu drei Monate in einer Krankenhausapotheke und die Restzeit in einer öffentlichen Apotheke ableisten.

     

    Wichtig | Ein Wechsel zwischen Haupt- und Filialapotheken ist nicht möglich, es sei denn, es können weitergehende Ausbildungsinhalte wie z. B. Arbeiten im Sterillabor o. Ä. vermittelt werden.

     

    Den Abschluss des zweiten Ausbildungsabschnitts bildet die Apothekenpraxisprüfung. Ist diese bestanden, kann bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslands die Berufserlaubnis beantragt werden, wenn zusätzlich die Qualifikation in Erster Hilfe in einem Umfang von mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten nachgewiesen werden kann.

    Neu: Ausbildungsrahmenplan und Praxisanleitung

    Für die sechsmonatige praktische Ausbildung schreibt das PTA-Reformgesetz einige Neuerungen vor, die für Apotheken Veränderungen nach sich ziehen. Um die Qualität der Ausbildung zu steigern, wurden Mindestanforderungen für die praktische Ausbildung in Apotheken festlegt. So muss die Apotheke mit PTA-Auszubildenden einen schriftlichen Ausbildungsvertrag mit folgenden Mindestinhalten schließen: Bezeichnung des Berufs, Beginn und Dauer der praktischen Ausbildung, Ausbildungsplan, Dauer der regelmäßigen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Höhe der Ausbildungsvergütung und Modalitäten zur Zahlung sowie Dauer des Urlaubs. Der Ausbildungsplan für das sechsmonatige Praktikum muss ebenso wie der Ausbildungsvertrag von Ausbildendem und Auszubildendem unterschrieben und der PTA-Fachschule vorgelegt werden.

     

    Der Ausbildungsplan der „Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA“ der Bundesapothekerkammer bürgt für eine qualitätsgesicherte Ausbildung. Neben dem Ausbildungsplan und nützlichen Hintergrundinformationen umfasst die im Mai 2022 veröffentlichte Richtlinie 19 Arbeitsbögen, die die geforderten Ausbildungsinhalte abdecken (s. Kasten).

     

    • Inhalte der praktischen Ausbildung (gemäß PTA-Reformgesetz)
    • Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten berühren
    • Fertigarzneimittel und ihre Anwendungsgebiete sowie ihre ordnungsgemäße Lagerung
    • Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln
    • Merkmale eines Arzneimittelmissbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit
    • Notfallarzneimittel nach § 15 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
    • Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen in der Apotheke
    • Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke
    • Ausführung ärztlicher Verschreibungen
    • Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke, einschließlich EDV-gestützter Arzneimittelinformationssysteme
    • Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten
    • Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über die Anwendung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise
    • Aufzeichnungen nach § 22 ApBetrO
    • Apothekenübliche Waren und Dienstleistungen nach § 1a Abs. 10 und 11 ApBetrO
    • Umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen sowie rationelle Energie- und Materialverwendung
    • Qualitätsmanagement
     

    Die PTA-Fachschulen können Empfehlungen zur Umsetzung des Ausbildungsplans geben. Außerdem informieren die PTA-Fachschulen weiterhin zu den Vorgaben, die für die Erstellung des Tagebuchs gelten:

     

    Es müssen

    • vier Herstellungen einschließlich Prüfungen,
    • vier Prüfungen von Ausgangsstoffen sowie
    • zwei allgemeine Arbeitsthemen

    abgehandelt werden. Das Tagebuch stellt wie bisher eine Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Prüfungsabschnitt dar und wird während der Ausbildungszeit in der Apotheke bearbeitet. Die dafür notwendigen Materialien, z. B. Chemikalien und Laborgeräte, stellt der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung.

     

    Das PTA-Gesetz fordert zukünftig eine Praxisanleitung als Teil der praktischen Ausbildung. Ein „reines Mitlaufen“ im Betrieb ist mit dem Begriff Praxisanleitung nicht gemeint. Vielmehr werden den PTA-Auszubildenden unter Berücksichtigung ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten Ausbildungsinhalte individuell praxisnah vermittelt. Die Bundesapothekerkammer schlägt dazu das Vier-Stufen-Modell vor (s. Tabelle). Auch zeitlich wird die Praxisanleitung mit der Anforderung von mindestens 10 Prozent der Dauer der praktischen Ausbildung festgelegt. Durchschnittlich also vier Stunden pro Woche müssen PTA-Auszubildende durch Apotheker praktisch ausgebildet werden. Alternativ kann die Ausbildung von einer anderen pharmazeutischen Fachkraft mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung übernommen werden, wenn diese eine pädagogische Zusatzqualifikation nachweisen kann. Wie die pädagogische Zusatzqualifikation aussehen soll, ist bislang nicht definiert.

     

    • Das Vier-Stufen-Modell für die Praxisanleitung
    1. Stufe
    2. Stufe
    3. Stufe
    4. Stufe

    Erklären

    Vormachen

    Nachmachen

    Üben

    Praxisanleiter/in

    Praxisanleiter/in

    PTA-Auszubildende/r

    PTA-Auszubildende/r

    Theoretisches Wissen wiederholen und erweitern; Ziel und Aufgabe der Praxisanleitung erklären

    Praktisches Grundverständnis durch schrittweises Vormachen, Erläutern und Begründen vertiefen

    Unter Kontrolle nachmachen und nach Möglichkeit erklären

    Selbstständiges Durchführen des Erlernten und weiteres Üben

    PTA-Auszubildende/r muss eventuell Stoff wiederholen, kann Fragen zur Aufgabe stellen

    PTA-Auszubildende/r soll sich mit der Arbeitsweise, notwendigen Geräten oder Materialien vertraut machen und nachfragen

    Praxisanleiter/in soll bei Bedarf korrigierend eingreifen, erneut vermitteln sowie Feedback geben

    Praxisanleiter/in steht für Rückfragen bereit und gibt motivierend Feedback

     

    Auch wenn die Richtlinie erst ab 2025 verpflichtend greift, sollten Apotheken sich bereits heute mit den Arbeitsbögen und der Praxisanleitung vertraut machen. Selbst die PTA-Auszubildenden, die noch nach den bisher geltenden Regelungen ausgebildet werden, können von der Richtlinie profitieren.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die Richtlinie steht als Download unter https://www.abda.de/apotheke-in-deutschland/berufsbilder/pta → „Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA“ zur Verfügung. Die Bundesapothekerkammer bittet ausdrücklich um Evaluation sowie Anregungen und Kritik, um die Arbeitsbögen zu optimieren. Außerdem findet sich auf der Seite auch ein Einführungsvideo zur neuen PTA-Ausbildung.
    Quelle: Ausgabe 02 / 2023 | Seite 11 | ID 48676875