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  • · Fachbeitrag · Ausbildung

    Aktuelle Änderungen beim PTA-Praktikum und der Abschlussprüfung

    von Apothekerin Anja Hapka, Essen

    | Am 01.09.2023 haben die neuen Lehrgänge an den PTA-Lehranstalten begonnen. Da ab dem 01.10.2023 die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV) gilt, wird dieser Jahrgang seine schulische Ausbildung komplett nach den neuen Regelungen ablegen. Ebenso wird er der erste Jahrgang sein, der bei der sechsmonatigen praktischen Ausbildung in den Apotheken nach den neuen Vorschriften des PTA-Reformgesetzes betreut werden muss. AH fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen. |

    Änderungen bei der praktischen Ausbildung in der Apotheke

    Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) hat am 10.05.2022 eine Richtlinie zur Durchführung der praktischen PTA-Ausbildung verabschiedet. Diese konkretisiert die Inhalte des sechsmonatigen Apothekenpraktikums und enthält zur Orientierung auch einen Musterausbildungsplan für Apothekenleiter. Verpflichtend wird diese Richtlinie im Herbst 2025, wenn die ersten PTA, die jetzt nach den neuen Rechtsvorschriften ausgebildet werden, ihre Praktika in den Apotheken beginnen. Dann benötigen sie einen schriftlichen Ausbildungsvertrag, in dem u. a. die Dauer der täglichen und der wöchentlichen Arbeitszeit, die Höhe der Ausbildungsvergütung und der konkret vereinbarte Ausbildungsplan festgehalten sein müssen. Dieser muss der entsprechenden PTA-Lehranstalt in Schriftform vorgelegt werden, anderenfalls darf das Praktikum nicht begonnen werden.

     

    Folgende Themen sind dem PTA-Praktikanten während der praktischen Ausbildung vom Apothekenteam individuell zu vermitteln. Er muss sich mindestens vier Stunden pro Woche (entspricht 10 Prozent der Dauer der praktischen Ausbildung) absolut selbstständig unter Aufsicht damit auseinandersetzen:

     

    • Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten und Gefahrstoffen (soweit sie die Tätigkeit von PTA berühren)
    • Fertigarzneimittel, ihre Anwendungsgebiete sowie ihre ordnungsgemäße Lagerung
    • Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln
    • Merkmale von Arzneimittelmissbrauch und Arzneimittelabhängigkeit
    • Notfallarzneimittel nach § 15 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
    • Prüfung von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln
    • Herstellung von Arzneimitteln
    • Ausführung ärztlicher Verschreibungen
    • Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke, einschließlich digitaler Arzneimittelinformationssysteme
    • Preisberechnung (Taxieren von Rezepturen und Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen von Fertigarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten)
    • Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln (Anwendung, Lagerung, Gefahrenhinweise)
    • Nutzung digitaler Technologien
    • Aufzeichnungen nach § 22 ApBetrO
    • Apothekenübliche Waren und Dienstleistungen nach § 1a Abs. 10 und 11 ApBetrO
    • Umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen sowie rationelle Energie- und Materialverwendung
    • Qualitätsmanagement (QMS)

     

    PRAXISTIPP | Eine echte Hilfe bei der Umsetzung der neuen Praktikumsanforderungen sind die 19 Arbeitsbögen und die ausführliche Handreichung für die Praxisanleitung in der Apotheke, die die BAK entwickelt hat (https://www.abda.de/apotheke-in-deutschland/berufsbilder/pta). Weiterführende Hinweise dazu gibt es auf den Webseiten diverser Apothekerkammern, z. B. in einem Video der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR).

     

    Beachten Sie | Die BAK bittet darum, die Arbeitshilfen für das Praktikum schon bei jetzigen Auszubildenden freiwillig zu testen und ein konstruktives Feedback zu geben. Sie wird die erhaltenen Anmerkungen auswerten und in die endgültigen Versionen der Unterlagen einfließen lassen.

    Änderungen bei der Benotung der Abschlussprüfungen

    Durch die PTA-APrV ergeben sich folgende Änderungen bei der Benotung der Abschlussprüfungen:

     

    • Gemäß § 15c PTA-APrV werden die Prüfungsnoten der schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungsfächer nun aus den Noten der Prüfungsleistungen und den Vornoten gebildet, wobei die Vornoten mit 25 Prozent gewichtet werden. Bisher hatten die Vornoten keinerlei Einfluss auf das Prüfungsergebnis.

     

    • Spätestens drei Werktage vor Beginn des ersten Prüfungsabschnitts müssen nach § 15b PTA-APrV die PTA-Schüler ihre Vornote für jedes Fach der staatlichen Prüfung mitgeteilt bekommen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses legt auf Vorschlag der PTA-Lehranstalt die jeweiligen Vornoten dabei auf Grundlage des Zeugnisses nach § 1 Abs. 2 S. 4 PTA-APrV fest.

     

    • Neu bei den mündlichen Prüfungen im ersten und zweiten Prüfungsabschnitt ist auch, dass jedes Fach vor dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses von allen Fachprüfern völlig unabhängig voneinander einzeln benotet wird. Aus den Noten der Fachprüfer errechnet der Vorsitzende die Note für die Leistung in dem jeweiligen Prüfungsfach unter Berücksichtigung der Vornote. Bislang haben alle Fachprüfer die Benotung für mündliche Prüfungen untereinander besprochen und gemeinsam mit dem Vorsitzenden festgelegt.
    Quelle: Ausgabe 10 / 2023 | Seite 13 | ID 49685111