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  • · Fachbeitrag · Kostenträger

    DGUV: Versorgung mit Cannabisblüten, Homöopathika und Anthroposophika weiterhin möglich

    Auch nach dem Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) am 30.07.2026 dürfen Cannabisblüten, Homöopathika und Anthroposophika zulasten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger verordnet werden, da diese sich nicht nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuchs (SGB) V richten müssen.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2026 | Seite 1 | ID 50950086