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  • · Fachbeitrag · Hausrecht

    So setzen Sie rechtssicher ein Hausverbot in der Apotheke durch

    von Dr. jur. Bettina Mecking, Düsseldorf

    | Der Kunde und Patient ist König, aber in der Apotheke muss man sich nicht alles gefallen lassen. In der COVID-19-Krise wurde bei Einführung der Maskenpflicht sogleich die Frage laut, ob Personen, die keinen Mund- und Nasenschutz tragen wollen, vom Aufsuchen der Apotheke abgehalten und ggf. mit einem Hausverbot belegt werden dürfen. Auch Kunden, die z. B. randalieren, ausfällig werden oder etwas stehlen, sind in der Apotheke nicht gern gesehen. Müssen Apotheken solche „Problemkunden“ bedienen? In einer Apotheke Hausverbot zu bekommen, ist durchaus möglich. |

    Was ist ein Hausverbot?

    Das Hausrecht bzw. Hausverbot umfasst die Befugnis des Rechteinhabers, frei darüber zu entscheiden, wer sein Eigentum betreten oder darin bzw. darauf verweilen darf. Ausgangspunkt für ein Hausverbot ist der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 Strafgesetzbuch [StGB]).

     

    „Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder […] widerrechtlich eindringt oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird [...] bestraft.“