· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Weg zum Getränkeautomaten im Sozialraum ist unfallversichert
| Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu dem im Sozialraum aufgestellten Getränkeautomaten auf nassem Boden und verletzt sich, ist dies als Arbeitsunfall anzuerkennen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24.09.2025, Az. B 2 U 11/23 R, Abruf-Nr. 250459 ). |
Die Arbeitnehmerin unterlag einer besonderen Betriebsgefahr. Der Arbeitgeber hatte die betriebliche Getränkeversorgung ausdrücklich in dem von ihm als Sozialraum gewidmeten Raum verortet. Dieser war damit seiner Risikosphäre zuzurechnen. Dies schließt die Säuberung und Reinigung ein.
Quelle: ID 50608824