· Fachbeitrag · Verpackungsrecht
Neues Verpackungsrecht: Was Apotheken im Alltag jetzt beachten müssen
von Dr. jur. Bettina Mecking, Düsseldorf
Ein Blick in den Verpackungsschrank genügt: Dort stehen neutrale Rezepturkruken neben individuell bedruckten Packmitteln. Unter dem HV-Tisch liegen Tragetaschen mit Apothekenlogo, im Lager Versandkartons; vielleicht steht daneben noch eine Rolle Einschlagpapier. Seit dem 12.08.2026 lohnt sich bei all diesen Verpackungen ein genauerer Blick, denn die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ordnen die Verantwortlichkeiten teilweise neu. Was das konkret bedeutet, zeigen typische Situationen aus der Apotheke.
Zwei Rollen, die man auseinanderhalten muss
Bevor es in die Praxisfälle geht, sind zwei Begriffe wichtig:
- Der Erzeuger („manufacturer“) ist vor allem für die Konformität der Verpackung verantwortlich.
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