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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Zwischenstand: Patientenrechtegesetz und Versorgungsgesetz

    | Zu den Eckpunkten eines geplanten Patientenrechtegesetzes (BT-Drucksache 17/907) hat nun der Deutsche Anwaltverein (DAV) Stellung genommen (Stellungnahme Nr. 5/2011 des Medizinrechtsausschusses vom 26.1.2011, unter www.iww.de , Abruf-Nr: 112230 ). Dessen Fazit lautet: Es würden nur Allgemeinplätze und längst entwickelte Instrumente der Rechtsprechung als noch anzustrebende Ziele präsentiert, sodass das Gesetz praktisch überflüssig sei. |

     

    Im Einzelnen geht es um die Forderung nach einem Arzthaftpflichtverfahren vor Spezialkammern bei den Landgerichten, die erforderliche personelle Ausstattung der Justiz, die fehlende Regelung einer Berufshaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung und Zulassungs- bzw. Niederlassungsvoraussetzung für Ärzte sowie ein Mehr an Bürokratie ohne ein Mehr an Sicherheit. 

     

    Zum Versorgungsgesetz liegt nun ein Referentenentwurf vor (zu den Eckpunkten schon: „Apotheker Berater“ - AB - Nr. 6/2011, S. 1). Den Entwurf finden Sie auf unserer Homepage www.iww.de unter der Abruf-Nr: 112231.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 2 | ID 28162030