· Fachbeitrag · Die Apothekenreform 2026 im Praxischeck, Teil 1
Apothekenreform 2026: Diese neuen Spielräume entstehen durch Anschluss- und Akutversorgung sowie pDL
von Dr. jur. Bettina Mecking, Düsseldorf
Mit dem Bundestagsbeschluss vom 22.05.2026 und der Billigung des Bundesrats vom 12.06.2026 ist der gesetzliche Rahmen der Apothekenreform weitgehend gesetzt. Für Apothekenleitungen beginnt damit die eigentliche Arbeit.
Die Reform kommt in der Offizin an
Die Reform eröffnet Apotheken zusätzliche Handlungsspielräume. Künftig sollen unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Anschlussversorgung ohne aktuelles Rezept abgegeben werden können. Die Rolle der Apotheke bei Prävention und Arzneimitteltherapiesicherheit wird gestärkt. Impfungen und Blutentnahmen erhalten eine breitere gesetzliche Grundlage. Hinzu kommen neue Regelungen zur Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Regionen sowie wirtschaftliche Anpassungen bei Vergütung und Finanzierung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Prozesse, Dokumentation, Qualifikation und Qualitätsmanagement. Kaum eine neue Befugnis kommt ohne zusätzliche organisatorische Pflichten aus.
MERKE — Für Apothekenleitungen und Teams stellt sich deshalb weniger die Frage, was künftig grundsätzlich erlaubt sein wird. Entscheidend ist vielmehr, welche Möglichkeiten sich rechtssicher, organisatorisch beherrschbar und wirtschaftlich sinnvoll in den eigenen Betrieb integrieren lassen. |
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