· Fachbeitrag · Leserforum
Leser fragen ‒ AH antwortet: Impfen in der Apotheke
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Kurz und schmerzlos wie ein sanfter Pieks: In diesem Leserforum beantworten wir Ihre Fragen rund ums Impfen. Das Thema ist aktuell besonders relevant für Apotheken, wie die zahlreichen Zuschriften zeigen. |
Grippeimpfstoff je Verordnungszeile
Frage: Unsere Chefin hat uns angewiesen, beim Sprechstundenbedarf immer darauf zu achten, dass keine Arztpraxis mehr als 75 Dosen des aktuellen Grippeimpfstoffs auf einmal verordnet. Sie sagt, es käme sonst zu finanziellen Einbußen für die Apotheke. Das klingt schon sehr seltsam. Warum ist das so?
Antwort: In § 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ist geregelt, dass die Apotheke bei der Abgabe von saisonalen Grippeimpfstoffen an Ärzte einen Zuschlag von 1 Euro zzgl. Umsatzsteuer (USt) je Einzeldosis erheben darf, höchstens jedoch 75 Euro zzgl. USt je Verordnungszeile. Verordnet eine Praxis z. B. 150 Grippeimpfstoffe in einer Zeile, so erhält die Apotheke nur einen Zuschlag von 75 Euro zzgl. USt. Werden diese 150 Impfstoffe jedoch auf zwei separaten Rezepten verordnet, erhält die Apotheke einen Zuschlag von 150 Euro zzgl. USt. Somit ist es für die Apotheke tatsächlich von Vorteil, wenn auf Rezepten für den Sprechstundenbedarf maximal 75 Dosen Grippeimpfstoff in einer Verordnungszeile stehen.
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