Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

    Bezeichnung „Naturapotheke“ für einen Online-Shop ist irreführend

    | Die Verwendung der Bezeichnung „Naturapotheke“ für einen Online-Shop, der von einem Nichtapotheker betrieben wird, ist irreführend und stellt somit einen Wettbewerbsverstoß dar (Landgericht [LG] Bamberg, Urteil vom 04.09.2020, Az.: 13 O 57/20). |

     

    Die Beklagte vertrieb online Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere. Sie warb u. a. mit dem Begriff „Naturapotheke“, verfügte jedoch über keine Apothekenzulassung. Dies stufte das Gericht als irreführend und somit als Wettbewerbsverstoß ein. Denn wer das Wort „Apotheke“ benutze, erwecke beim durchschnittlichen Verbraucher regelmäßig den Eindruck, über eine entsprechende Genehmigung zu verfügen. Die Wortschöpfung „Naturapotheke“ ändere an dieser Bewertung nichts, denn dadurch erfahre der potenzielle Nutzer nicht, dass es sich um keine herkömmliche Apotheke handele. Da die Beklagte irreführend werbe, liege eine Wettbewerbsverletzung vor.

     

    Quelle

    Quelle: ID 47013178