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  • · Nachricht · Datenschutz

    Aktuelles zur Datenschutzgrundverordnung: Möglichkeiten des Datentransfers bleiben

    | Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringt keine grundsätzlichen Änderungen bei der Datenübertragung im Gesundheitswesen mit sich. Die Möglichkeiten der Datenübermittlung zwischen Leistungserbringern sowie von Leistungserbringern an Kranken- oder Pflegekassen blieben bestehen, heißt es in der Antwort 19/3194 der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage 19/2811 der FDP-Fraktion. Darin bekräftigt sie zudem, dass Apotheken mit unter 10 Beschäftigten grundsätzlich keinen Datenschutzbeauftragten benötigen. |

     

    Die Verordnung habe auch keine spezifischen Auswirkungen auf die Regelungen im Zusammenhang mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur und den Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

     

    Für die Übermittlung der Daten seien die Vorgaben der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie spezialgesetzlicher Regelungen zu beachten.

     

    Quelle

    • Deutscher Bundestag
    Quelle: ID 45396024