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  • 18.07.2013 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Probezeitkündigung: Wann ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses treuwidrig?

    Bei einer Kündigung innerhalb der sogenannten Probezeit, die im Höchstfall sechs Monate betragen darf, gilt unabhängig von der Abwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) auch für den betroffenen Apotheken­betrieb der Grundsatz der sogenannten Kündigungsfreiheit. Der Beitrag beleuchtet, wann eine Kündigung innerhalb der Probezeit im Einzelfall gleichwohl sitten- oder treuwidrig sein kann und wie Sie als Arbeitgeber angemessen reagieren.