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  • 19.11.2013 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Widerrufsrecht bei Arzneimitteln ausgeschlossen

    | Bestellt ein Verbraucher Artikel über das Internet, steht ihm gemäß § 312d Abs. 1, § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu – der Kunde kann die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden. Eine Ausnahme bildet § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB, wonach der Widerruf u.a. bei Waren ausgeschlossen ist, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Diese Ausnahmen treffen laut Landgericht (LG) Halle auf Arzneimittel zu (Urteil vom 8.1.2013, Az. 8 O 105/12, Urteil unter www.dejure.org ). |