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  • · Nachricht · Apothekenrecht

    So machen Sie pharmazeutische Bedenken geltend

    | Bei der Geltendmachung pharmazeutischer Bedenken muss der Apotheker auf dem Rezept das Sonderkennzeichen 02567024 und den Faktor 6 vermerken. |

     

    Zusätzlich ist eine kurze, individuelle Begründung für das Unterlassen des Austauschs auf der Verordnung zu vermerken.

    Quelle: ID 45181243