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  • 30.10.2019 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Kosmetikbehandlungen in der Apotheke: der Umfang ist entscheidend

    Die Durchführung von Kosmetikbehandlungen in den Räumlichkeiten einer Apotheke kann eine apothekenübliche Dienstleistung sein, wenn hierdurch die Aufrechterhaltung der Arzneimittelversorgung aufgrund des zeitlichen Umfangs nicht beeinträchtigt wird (Verwaltungsgericht [VG] Gießen, Urteil vom 25.03.2019, Az. 4 K 3001/18.GI).