08.08.2019 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
Grundsätzlich unzulässig: Exklusivitätsvereinbarung zur Belieferung von Patienten mit Arzneimitteln
Eine Vereinbarung zwischen einer Apotheke und einem Anbieter der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung über den ausschließlichen Arzneimittelbezug über eine Apotheke ist ein Verstoß gegen das Recht auf freie Apothekenwahl (Verwaltungsgericht [VG] Chemnitz, Urteil vom 16.04.2019, Az. 4 K 772/15).
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