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  • 16.03.2017 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Apothekeneingangstür darf im Ruhezustand geöffnet sein

    | Im Zuge der allgemeinen Liberalisierung des Apothekenrechts darf eine automatische Öffnungstüre im Ruhezustand auch offenstehen, ohne dass damit das Raumtrennungsgebot verletzt ist (Verwaltungsgericht [VG] Minden, Urteil vom 23.11.2016, Az. 7 K 2871/15, Urteil unter www.dejure.org ). Die räumlichen Anforderungen an die Apotheke sind bekanntermaßen in § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geregelt. Diese Vorschrift führt in ihrer Auslegung immer wieder zu Streit. |