24.03.2014 · Fachbeitrag · Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung in der Apotheke: Das sollten Sie wissen!
Seit dem 1. Januar 2012 ist der Tarifvertrag für Angestellte der Apotheken und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten gültig. Danach haben die Mitarbeiter einen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV)/Direktversicherung, der sich abhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit staffelt. Tarifvertragsgebundene Apotheker sollten sich dessen bewusst sein, dass sie verpflichtet sind, diesen Tarifvertrag umzusetzen und ihre Mitarbeiter einen Rechtsanspruch darauf haben.
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