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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Mitarbeiter begeistern mit attraktiven Sozialleistungen: betriebliche Krankenversicherung

    von Christiane Bentz, Finanzberaterin, Ihre persönliche Finanzberatung/Apotheken-Service, Bernau am Chiemsee

    | Wie können Sie sich in Zeiten des Fachkräftemangels als Arbeitgeber interessant machen und gleichzeitig Ihren vorhandenen Mitarbeiterstamm binden? Lohnerhöhungen sind oftmals zu teuer und eine betriebliche Altersversorgung ist bereits eingerichtet oder nicht gewünscht. Eine Alternative bietet die betriebliche Krankenversicherung, die als freiwillige Leistung des Apothekers möglich ist. Über dieses Instrument können Sie mit geringem Aufwand in Ihre Mitarbeiter investieren. Weitere Vorteile sind die Gesunderhaltung der Mitarbeiter und damit die Reduzierung der Fehlzeiten. |

    Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

    Voraussetzung für den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung - Vertragspartner ist stets der Apotheker - ist, dass eine Mindestanzahl von Mitarbeitern versichert wird. Marktüblich sind hier zehn Mitarbeiter. Es gibt aber auch schon Versicherer, die den Vertragsabschluss ab fünf Mitarbeitern ermöglichen. Im Angebot sind unterschiedliche Tarife, die individuell ausgewählt werden können, zum Beispiel Kostenübernahme bei Sehhilfen, des Heilpraktikers, Zahnersatz, Chefarztbehandlung, Krankentagegeld etc. Grundsätzlich können nur Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag teilnehmen (keine Saisonarbeiter oder geringfügig Beschäftigte).

     

    Bei einigen Tarifen und Anbietern ist es auch möglich, Familienmitglieder günstig mitzuversichern. Hier ist dann der Arbeitnehmer Vertragspartner, der auch die fälligen Beiträge zu entrichten hat. Bei Familienangehörigen ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen notwendig. Hier besteht der Vorteil nur in den günstigeren Beiträgen aufgrund der Gruppenversicherung.