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  • 31.03.2010 | Vertragsrecht

    Allgemeine Geschäftsbedingungen von Versandapotheken sind häufig unzulässig

    von RA Alexander Maur und RA FA MedR Dr. Tobias Eickmann, Bonn/Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    Gerade die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) größerer Versandapotheken verstießen in der Vergangenheit vielfach gegen gesetzliche Vorschriften. Dies ergab eine bundesweite Rechtmäßigkeitsüberprüfung durch die Verbraucherzentralen (VZ) Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen im Jahr 2009. Im Umgang mit AGB ist daher - auch für kleinere Apotheken - Vorsicht geboten. Denn die Verwendung unzulässiger Vertragsklauseln kann nicht nur in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden zum Nachteil gereichen. Es drohen vielmehr auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Konkurrenten oder „Wettbewerbshüter“.  

    Prüfung durch Verbraucherzentralen und Abmahnungen

    Im Fokus standen die AGB von DocMorris, der tschechischen Versandapotheke VfG, der Europa Apotheek Venlo sowie der deutschen Anbieter Apodiscounter, Aponeo, Apotal, Deutsche Internet Apotheke, easyApotheke, medikamente-guenstig-kaufen.de, Mycare, shop-apotheke.com, tabletten24.de, versandapo.de und 123arznei.net sowie die Klauseln des Portals der Gehe-Kooperation „Gesund leben“. Aus Sicht der VZ entsprach keine der geprüften Formulierungen den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).  

     

    Im August 2009 hatten die Verbraucherschützer zunächst die Bundesapothekerkammer (BAK) über das negative Ergebnis ihrer Untersuchungen informiert und die Apotheken aufgefordert, ihre AGB der geltenden Rechtslage anzupassen. Wie eine erneute Prüfung im November ergab, war ein Großteil der geprüften Unternehmen diesem Appell nachgekommen und beseitigte die beanstandeten Verstöße. Lediglich zwei inländischen Versandapotheken ließ die VZ Thüringen zum Ende des Jahres 2009 Abmahnungen zukommen. Sie erhielten so die Gelegenheit, die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens durch die Abgabe einer mit angemessener Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung abzuwenden.  

    Inhaltliche Anforderungen an AGB

    Unter AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten, von ihrem Verwender einseitig eingebrachten Vertragsbedingungen zu verstehen. Oft werden sie zusätzlich zu individuellen Vereinbarungen als sogenanntes „Kleingedrucktes“ Bestandteil vertraglicher Übereinkünfte. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die beanstandeten AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Dies ist der Fall, wenn der Vertragspartner des Verwenders bei Vertragsschluss auf die Klausel(n) hingewiesen worden ist, von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen konnte und mit ihrer Geltung einverstanden war.